Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020
Der Deutsche Bundestag hat am 27. März 2020 ein Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie verabschiedet. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist bereits erfolgt.
Da das Gesetz auch Vereine betrifft, wird nachfolgend die einschlägige Vorschrift veröffentlicht.
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