Gebühren

Für die Mitgliedschaft in einem Radsportverein fallen in der Regel Gebühren an. Über die Höhe der Gebühren entscheiden die Vereine selbst, meist durch Satzung oder in einer Gebührenordnung. Wird der Radsportverein Mitglied im Bayerischen Radsport-Verband e.V. ist er gleichzeitig auch Mitglied im Bund Deutscher Radfahrer und – sofern er seinen Sitz im Radsportbezirk Schwaben hat – auch Mitglied unseres Bezirks. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge bei BDR und BRV ist der nachfolgenden Aufstellung zu entnehmen. Die Gebühr für die Mitgliedschaft im Radsportbezirk Schwaben beträgt derzeit jährlich 25 Euro pro Verein.


202112_Gebuehrenordnung_ab_01.11.2021


gebuehrenkatalog_2020


gebuehren-katalog_anlagen_oktober19_v3